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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Approbation als Zahnarzt beantragen

Wer den Beruf als Zahnärztin oder Zahnarzt in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar und wird von der zuständigen Stelle erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA).

Voraussetzungen

Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf

  • den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland,

  • die Staatsangehörigkeit sowie

  • die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes beziehen.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis
  • Geburtsurkunde der ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
  • ggf. Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Amtliches Führungszeugnis (Belegart O)
  • Das Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung im Original oder in beglaubigter Kopie.
  • Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) ab Nr. 7 an.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Behörde entscheidet über den Antrag spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen.

Was sollte ich noch wissen?

Bewerbung im Ausland in einem Gesundheitsberuf:

Für die Ausübung des Beruf einer Zahnärztin/eines Zahnarztes im Ausland wird in der Regel ein "Certificate of good standing" (künftig: Certificate of Current Professional Status) benötigt. Diese Bescheinigung wird durch die zuständige Stelle ausgestellt, sofern Sie in Ihrem Beruf zuletzt in Niedersachsen tätig waren.

Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse: Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0511 120-5521

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

nicht angegeben

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)