Einheitlicher Ansprechpartner
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) unterstützt Sie bei allen Formalitäten in Bezug auf Ihre Dienstleistungstätigkeit. Auf Wunsch begleitet der EA Sie durch den gesamten Prozess, zeigt Ihnen, wie und wo Sie Formalitäten einfach erledigen können, und leitet alle erforderlichen Unterlagen an die zuständigen Behörden weiter.
Bitte beachten Sie, dass das Informationsangebot des EA keine Rechtsberatung umfasst und die Zuständigkeit der Behörden im Verwaltungsverfahren unverändert bleibt. Der EA fungiert als Vermittler. Wenn ein Verfahren digital abgewickelt werden kann und Sie dies wünschen, unterstützt der EA Sie auch gerne mit Hinweisen zum elektronischen Antragsverfahren.
Sie können den vor Ort für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner hier finden:
Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:



